Homepage der Pfarre St. Marien
https://www.st-marien-vettweiss.de
Maskenpflicht in Gottesdiensten und bei seelsorgerischen Zusammenkünften bei erhöhtem Inzidenzwert
Gemäß Mitteilung des Bistums Aachen muss ab einer Inzidenz von 35 von allen Gottesdienstbesuchern während der Gottesdienste in den Kirchen eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden. Ebenfalls müssen gemäß Mitteilung des Bistums Aachen die Teilnehmer „bei sonstigen seelsorgerischen Zusammenkünften“ ab einer Inzidenz von 35 eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Auf Grund der derzeit hohen Infektionszahlen müssen auch bei Trauerfeiern und Beerdigungen auf den Friedhöfen Mund-Nasenbedeckungen getragen werden. Bei den Gottesdiensten sind Priester, Diakon, Lektor/in und Kantor/in von dieser Verpflichtung in der Ausübung ihres liturgischen Dienstes ausgenommen.
für die GdG Nörvenich-Vettweiß: G. Kraus, Pfr.
Pfarrbriefe St. Marien Vettweiß